Ganz frisch hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass die Riesterrente in zwei Punkten umgestaltet werden muss. Einerseits müssen Rentner die nach dem Arbeitsleben ins Ausland ziehen die Riesterförderung nicht mehr zurückzahlen. Zweitens dürfen auch Arbenitnehmer die in Deutschland arbeiten aber im Ausland wohnen und dort Steuern zahlen die Riesterförderung in Anspruch nehmen.
Beides ist natürlich schön für die Betroffenen, scheint aber nicht ganz logisch, denn die Riesterförderung wird ja aus Steuermitteln der in Deutschland veranschlagten Steuerzahler bestritten und weshalb jemand der in Deutschland keine Steuer zahlt sondern im Ausland wohnt von der Riesterförderung profitieren soll, ist nicht ganz nachvolziehbar.
Samstag, 12. September 2009
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