Sonntag, 2. August 2009

Staatliche Förderung sichern

Durch die Riester-Rente hat der Pflichtversicherte die Möglichkeit, die Förderung vom Staat in Anspruch zu nehmen. Bei der Altersvorsorge durch Riester-Banksparpläne, Riester-Fondssparpläne und Riester-Rentenversicherungen wird dem Versicherungsnehmer eine staatliche Förderung in gesetzlich festgelegter Höhe zugesprochen. Diese Förderung wird auf das Rentenkonto des Einzelnen eingezahlt.
Die Förderung besteht für die Einzelperson. Ein verheirateter Versicherungsnehmer bzw. Sparer kann die den Fördervertrag an den Ehepartner ableiten. Das bedeutet, dass beide Ehepartner die volle Förderung pro Person beziehen. Auch für die eventuell vorhandenen Kinder wird die Riester Rente Förderung gezahlt. Dies ist jedoch nur bei Kindern der Fall, die noch Anspruch auf Kindergeld haben. Fällt der Anspruch auf Kindergeld weg, haben auch die Eltern keinen Anspruch mehr auf die staatliche Förderung der Riester-Rente.
Die Förderung ist unabhängig von dem geleisteten Eigenbeitrag. Es muss jedoch ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr geleistet werden. Jeder Versicherungsnehmer, der einen Fördervertrag abschließt hat ein Recht auf die gleiche Förderung.
Bei dem Abschluss eines Fördervertrages kommt es immer auf die persönliche Lebenssituation des Versicherungsnehmers an. So sind zum Beispiel der Familienstand, die Anzahl der Kinder und das monatliche Einkommen von großer Bedeutung. Vor dem Abschluss sollten die verschiedenen Produkte der Riester-Rente einem Vergleich unterzogen werden, um zum einen eine optimale Altersvorsorge zu erhalten und zum anderen eventuell unnötige Mehrkosten zu vermeiden.