Sonntag, 2. August 2009

Die Berechnung der persönlichen Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung informiert den Versicherungsnehmer immer wieder über die eingezahlten Beiträge und über die in der Zukunft zu erwartende Rentenhöhe. Zur Rentenberechnung werden Zeiten, in denen der Versicherungsnehmer Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt hat, angerechnet. Außerdem wird die Höhe des Einkommens der letzten fünf Jahre zu Grunde gelegt. Da der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung mittels eines Beitragssatzes in Prozent vom Einkommen des Versicherungsnehmers errechnet wird, ist der eingezahlte Beitrag selbstverständlich bei besser Verdienenden höher.
Zur Rentenberechnung wird eine einfache Formel verwendet: Rentenfaktor x persönliche Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert = Monatsrente. Diese Formel sagt jedoch nichts über die in der Zukunft tatsächlich ausgezahlte Rente aus. Denn bis zum Rentenbeginn werden weiterhin Entgeltpunkte angespart und auch der Rentenfaktor sowie der Rentenwert ändern sich immer wieder. Aus diesem Grund kann die Rentenberechnung für die zukünftige Rente nur geschätzt werden.
Diese Rentenberechnung führt dem Versicherungsnehmer jedoch vor Augen, wie gering die zu erwartende Rente wohl ausfallen wird. Aus diesem Grund ist eine private Altersvorsorge unverzichtbar. Diese sollte jedoch auf die persönliche Situation abgestimmt sein. Hilfe bei der Entscheidung findet der Versicherungsnehmer bei Versicherungsmaklern und auf speziellen Internetseiten. Hier wird ein Versicherungsvergleich anhand der vom Versicherungsnehmer eingereichten Daten durchgeführt, sodass ein perfekt auf die Ansprüche des Versicherungsnehmers passendes Angebot erstellt werden kann.