Sonntag, 2. August 2009

Die Berechnung der persönlichen Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung informiert den Versicherungsnehmer immer wieder über die eingezahlten Beiträge und über die in der Zukunft zu erwartende Rentenhöhe. Zur Rentenberechnung werden Zeiten, in denen der Versicherungsnehmer Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt hat, angerechnet. Außerdem wird die Höhe des Einkommens der letzten fünf Jahre zu Grunde gelegt. Da der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung mittels eines Beitragssatzes in Prozent vom Einkommen des Versicherungsnehmers errechnet wird, ist der eingezahlte Beitrag selbstverständlich bei besser Verdienenden höher.
Zur Rentenberechnung wird eine einfache Formel verwendet: Rentenfaktor x persönliche Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert = Monatsrente. Diese Formel sagt jedoch nichts über die in der Zukunft tatsächlich ausgezahlte Rente aus. Denn bis zum Rentenbeginn werden weiterhin Entgeltpunkte angespart und auch der Rentenfaktor sowie der Rentenwert ändern sich immer wieder. Aus diesem Grund kann die Rentenberechnung für die zukünftige Rente nur geschätzt werden.
Diese Rentenberechnung führt dem Versicherungsnehmer jedoch vor Augen, wie gering die zu erwartende Rente wohl ausfallen wird. Aus diesem Grund ist eine private Altersvorsorge unverzichtbar. Diese sollte jedoch auf die persönliche Situation abgestimmt sein. Hilfe bei der Entscheidung findet der Versicherungsnehmer bei Versicherungsmaklern und auf speziellen Internetseiten. Hier wird ein Versicherungsvergleich anhand der vom Versicherungsnehmer eingereichten Daten durchgeführt, sodass ein perfekt auf die Ansprüche des Versicherungsnehmers passendes Angebot erstellt werden kann.

Staatliche Förderung sichern

Durch die Riester-Rente hat der Pflichtversicherte die Möglichkeit, die Förderung vom Staat in Anspruch zu nehmen. Bei der Altersvorsorge durch Riester-Banksparpläne, Riester-Fondssparpläne und Riester-Rentenversicherungen wird dem Versicherungsnehmer eine staatliche Förderung in gesetzlich festgelegter Höhe zugesprochen. Diese Förderung wird auf das Rentenkonto des Einzelnen eingezahlt.
Die Förderung besteht für die Einzelperson. Ein verheirateter Versicherungsnehmer bzw. Sparer kann die den Fördervertrag an den Ehepartner ableiten. Das bedeutet, dass beide Ehepartner die volle Förderung pro Person beziehen. Auch für die eventuell vorhandenen Kinder wird die Riester Rente Förderung gezahlt. Dies ist jedoch nur bei Kindern der Fall, die noch Anspruch auf Kindergeld haben. Fällt der Anspruch auf Kindergeld weg, haben auch die Eltern keinen Anspruch mehr auf die staatliche Förderung der Riester-Rente.
Die Förderung ist unabhängig von dem geleisteten Eigenbeitrag. Es muss jedoch ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr geleistet werden. Jeder Versicherungsnehmer, der einen Fördervertrag abschließt hat ein Recht auf die gleiche Förderung.
Bei dem Abschluss eines Fördervertrages kommt es immer auf die persönliche Lebenssituation des Versicherungsnehmers an. So sind zum Beispiel der Familienstand, die Anzahl der Kinder und das monatliche Einkommen von großer Bedeutung. Vor dem Abschluss sollten die verschiedenen Produkte der Riester-Rente einem Vergleich unterzogen werden, um zum einen eine optimale Altersvorsorge zu erhalten und zum anderen eventuell unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

Gesetzlichen rente im Vergleich mit der Riesterrente

Aufgrund der zahlreichen Diskussionen um die gesetzliche Rente und deren Auswirkungen muss man ganz klar sagen, dass man es letztendlich drehen und wenden kann wie man möchte, sie reicht definitiv nicht aus. Denn geht man einmal mit aufmerksamen Augen durch die Straßen der eigenen Stadt, wird man feststellen, dass die wenigsten Rentner das Geld mit vollen Armen ausgeben oder sich mit schmückenden Accessoires bis auf die Unkenntlichkeit herausputzen. Vielmehr sieht man hier zahlreiche Rentner, die mit ihren Einkaufsrollwägen die Billig Discounter aufsuchen, um sich dort mit Lebensmitteln einzudecken.Auch die zahlreichen Angebote von Sozialeinrichtungen werden vermehrt genutzt, da viele Menschen älteren Jahrgangs sich schlichtweg aufgrund der geringen gesetzlichen Rente kein vernünftiges Leben mehr leisten können. Natürlich geht es auch vielen jungen Menschen so, doch im Vergleich zu den älteren Mitmenschen können diese ihr Dasein im Rentenalter noch entscheidend beeinflussen und mit Hilfe einer vorsorgenden Maßnahme wie der Riester Rente ihre Zukunft in andere Bahnen lenken. Angesichts der gegenwärtigen Situation muss man dies nahezu tun, denn man kann bedauerlicherweise sagen, dass sich die Prognosen für das Rentenalter und die Höhe der potenziellen gesetzlichen Rente sicherlich nicht gravierend ändern werden. Vorsorgende Maßnahmen wie beispielsweise die geförderte Riester Rente sind daher unabkömmlich, und so mancher heutige Rentner hätte diese Vorsorge damals vermutlich bei einer Verfügbarkeit sicherlich auch eingeleitet.