Das Prinzip der eigenen Altersvorsorge stützt sich in Deutschland zunehmend auf drei tragende Säulen. Zum einen gibt es die gesetzliche Altersvorsorge, die ergänz wird von der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersvorsorge. Die letzt genannte Option umfasst zumeist alle Leistungen der Alter- sowie der Invaliditätsversorgung sowie auch der Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall. Man kann die betriebliche Altersvorsorge als eine besonders attraktive Form der eigenen Absicherung für die eigene Zeit im Rentenalter betrachten.
Denn diese Vorsorge mutet mit zahlreichen Annehmlichkeiten auf, die man in vielen anderen privaten Absicherung nicht erfährt. So ist die betriebliche Altersvorsorge zumeist mit steuerlichen Vergünstigungen in Form von einer Senkung der Sozialabgeben verbunden. Denn die Abführung der Beiträge erfolgt unmittelbar nach dem Bruttolohn und schmälert diesen, woraus sich eine verringerte Berechnungssumme der gesetzlichen Abgaben ergibt.
Die betriebliche Altersvorsorge tritt in ihrem Erscheinungsbild zumeist in Form der Direktversicherung auf, oder in der Form des Kapitaldeckungsprinzips. Auch Pensionskassen und betriebliche Unterstützungskasse sowie Pensionsfonds gelten weithin als betriebliche Altersvorsorge. Welche Form der Arbeitnehmer letztendlich wählt, ist individuell von seiner Entscheidung abhängig, wenngleich viele Betrieb bestimmte Formen bevorzugen. Man kann jedoch sagen, dass eine betriebliche Altersvorsorge auch bei einem potenziellen Arbeitsplatzwechsel fortgeführt werden kann und auch die weitere Einzahlung bei Aufnahme einer Selbstständigkeit stellt zumeist kein gravierendes Problem dar. Aber wenn alle Stricke reichen, kann man ja immer noch die Vierzehn Nothelfer anrufen.